Ihr habt bei Google, Bing oder einer anderen Suchmaschine einen unliebsamen Eintrag über Euch selbst entdeckt? Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs habt Ihr die Möglichkeit, einen Antrag auf Löschung zu stellen. Google hat das entsprechende Formular für den „Link löschen“ ins Netz gestellt:
Ein vor Kurzem verkündetes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen„. Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht. Wenn Sie Inhalte entfernen lassen möchten, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Formular um eine erste Maßnahme handelt. In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern.
Hat Euch der Artikel geholfen oder gefallen? Ich freue mich auf einen Blick auf meine Amazon-Wunschliste. Vielen Dank!
Ich bin TYPO3 Freelancer, TYPO3-Entwickler, Web-Entwickler und Frontend-Entwickler. Ich arbeite im und für das Web seit 2004. Mehr Infos zu der TYPO3 Internet-Agentur INGENIUMDESIGN.
Google – Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen – Links löschen
Ihr habt bei Google, Bing oder einer anderen Suchmaschine einen unliebsamen Eintrag über Euch selbst entdeckt? Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs habt Ihr die Möglichkeit, einen Antrag auf Löschung zu stellen. Google hat das entsprechende Formular für den „Link löschen“ ins Netz gestellt:
https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch&hl=de
Quelle: google Support
Eure Meinung zu dem Artikel ist gefragt! Schreibt mir ein Kommentar
Ich freue mich auf einen Blick auf meine Amazon-Wunschliste. Vielen Dank!
Sebastian
Hat Euch der Artikel geholfen oder gefallen?
Ich freue mich auf einen Blick auf meine Amazon-Wunschliste.
Vielen Dank!
Ich bin TYPO3 Freelancer, TYPO3-Entwickler, Web-Entwickler und Frontend-Entwickler. Ich arbeite im und für das Web seit 2004.
Mehr Infos zu der TYPO3 Internet-Agentur INGENIUMDESIGN.
Besucht auch unser TYPO3 Hilfe Forum.
Andere interessante Artikel:
Datenschutzerklärung für Google Analytics einige Links zu Suchmaschinenoptimierung Google Blog-Aktualisierung gebremst? Sind Umlaute in der Google-Suche erlaubt? INGENIUMDESIGN nun auch in Google+Next ArticleTYPO3 - 404 Error Seite / Fehlerseite einrichten